Rechtsprechung
BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 30/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verschulden des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich einer Versäumung der Berufungsfrist - Pflicht zur Bestellung eines Vertreters, falls der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Klägerin zur ordnungsmäßigen Erledigung seiner Mandate nicht mehr in der Lage gewesen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einmonatige Berufungsfrist - Pflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
Papierfundstellen
- VersR 1975, 1149
- DB 1976, 433
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1957 - III ZR 237/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 30/75
Wenn der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin zur ordnungsmäßigen Erledigung der ihm übertragenen Mandate nicht mehr in der Lage gewesen sein sollte, hätte er für einen Vertreter sorgen müssen (vgl. BGH Urt. v. 4. Juli 1957 - III ZR 237/55 = LM ZPO § 234 Nr. 18).
- OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
Keine Pflicht des Rechtsanwalts zur besonderen Ausgangskontrolle beim …
Eine solche Verpflichtung zur Rückfrage besteht jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht generell, sondern - von den oben genannten Besonderheiten bei Asylverfahren abgesehen - grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlass zur Sorge haben musste, seine Mitteilung sei verloren gegangen, oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen, bereits bekannt war (vgl. BGH NJW 1997, 1311; VersR 1992, 898; VersR 1975, 1149). - BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91
Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung …
Hat das Berufungsgericht auch darauf abheben wollen, so könnte ihm jedenfalls nicht gefolgt werden: Es ist zwar die Pflicht des Prozeßbevollmächtigten und ggf. auch des Korrespondenzanwalts, der Partei eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung zu erteilen und sie dabei auch über den Ablauf der Berufungsfrist zu unterrichten (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 30/75 = VersR 1975, 1149). - BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …
Dementsprechend hat er im Falle einer plötzlich auftretenden, die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist hindernden Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß ein Vertreter vorhanden ist oder daß sich das Personal an einen solchen wenden kann (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 19. März 1978, IV ZB 88/77, VersR 1978, 667; Beschl. v. 24. September 1975, VIII ZB 30/75, VersR 1975, 1149).
- BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91
Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist - …
Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Prozeßbevollmächtigte Vorkehrungen dafür zu treffen, daß im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozeßhandlungen vornimmt (BGH, Urt. v. 9. Juli 1957 - III ZR 237/55, LM § 234 ZPO Nr. 18; Beschluß v. 24. September 1975 - VIII ZB 30/75, VersR. - BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Sollte Rechtsanwalt Dr. G. wegen eines Augenleidens zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm übertragenen Mandate nicht mehr in der Lage gewesen sein, so hätte er für einen Vertreter sorgen müssen (BGH VersR 1975, 1149). - BGH, 07.02.1979 - IV ZB 90/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Berufungsfrist - …
Die vom Oberlandesgericht zur Begründung angeführte Entscheidung BGH VersR 1975, 1149 betraf einen anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt.